Das Dorf Braunenweiler und seine Beziehungen zum Stift Buchau
Die Verbindung mit Buchau reicht sicher weit in die Vergangenheit zurück, lässt sich aber urkundlich erst spät festmachen. Ein erster Hinweis ist eine Notiz im Lagerbuch des Stifts, in welcher der Ortsadelige von Braunenweiler als Ministeriale, als Dienstmann der Äbtissin genannt wird. Dieses Abhängigkeitsverhältnis ist zwar zeitlich nicht eingeordnet, kann aber ganz allgemein auf das Hochmittelalter, also das 11.-12. Jahrhundert datiert werden. Vermutlich befand sich Braunenweiler schon in der Frühzeit des um 770 gegründeten „Coenobiums virginum“ (Frauenkloster) in dessen Einflussbereich, was sich aber Mangels Nachrichten aus dieser Zeit nicht belegen lässt. Nach dem Verschwinden des Braunenweiler Ortsadels trat die Buchauer Äbtissin als Grundherrin in die Rechte des Ortsadeligen ein. Im kirchlichen Bereich als Inhaberin des Patronatsrechts, im hohheitlichen Bereich als Lehensherrin bei der Vergabe des Vogtrechts.
Im Liber Decimationis (dem Zehntbuch) von 1275 als auch im Liber Taxationis (dem Einkommensbuch der Pfarreien) von 1353 erscheint sie als Patronatsherrin. Im ersten Fall übernimmt sie die Bürgschaft für die Zahlung der Abgabe in Form eines Kelches, im zweiten Fall wird sie als Empfängerin des Kirchenzehnten und als Unterhaltspflichtige für den Vikar genannt. Über die Jahrhunderte hinweg blieb das Patronatsrecht an der Braunenweiler Kirche beim Stift. Erst 1786 wird der Fürst von Thurn und Taxis durch Besitztausch mit dem Stift Patronatsherr in Braunenweiler und nimmt dieses Recht, zumindest formal, noch bis in die Gegenwart wahr.
Das Vogtrecht, also die Ortsherrschaft, übte die Äbtissin in ihren Dörfern nicht selbst aus, sondern belehnte damit Adelige aus der Region, so auch in Braunenweiler. Die Lehensträger konnten das Vogtrecht weiterverkaufen, benötigen dazu aber die Genehmigung der Äbtissin und der Käufer musste Lehentreue schwören. Ein Vertrag von 1371 stellt die Verhältnisse klar dar. Friedrich von Reichenbach verkauft an Burkhart von Ellerbach (Erbach) seine Vogtei zu Braunenweiler die ein Lehen der Äbtissin des Gotteshauses zu Buchau ist, für 122 Pfund Heller.
Das Vogtrecht erlaubte den Adeligen einmal die Ausdehnung ihres Herrschaftsgebietes und stellte durch die damit verbundenen Einnahmen auch einen materiellen Wert dar. In den Folgejahren wechselte das Vogtrecht über Braunenweiler öfters den Besitzer. Im 15. Jahrhundert übten die Königsegger längere Zeit die Ortsherrschaft aus. Zeitweise war die Vogtei und damit die Ortsherrschaft in zwei Hälften geteilt, die Bewohner hatten es also mit zwei Ortsherren zu tun was ihnen das Leben wohl nicht einfacher machte. Überhaupt weiß man über das Verhältnis von Ortsherrschaft und Einwohnern wenig.
Hier wurde der Getreidezehnte der Dörfer eingelagert. Foto: Ottmar Stützle
Im Jahre 1502 ging die Vogtei an die Truchsessen von Scheer über, einer Nebenlinie des Waldburger Geschlechts. Beim Bauernaufstand von 1525 schlossen sich zahlreiche Bewohner aus den Dörfern des Truchsessen dem Unlinger Haufen an. Auch Bauern aus Braunenweiler und den umliegenden Ortschaften wie Bondorf Kleintissen, Dürnau und Lampertsweiler, um nur einige zu nennen, beteiligten sich am Aufruhr. Es scheint also auch hier eine große Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen gegeben zu haben. Abschaffung der Leibeigenschaft, Befreiung von drückenden Abgaben, mehr Rechtssicherheit, das waren ihre Hauptforderungen.
Beim Gefecht von Winterstetten/Essendorf, wo die Reiter des Truchsessen Georg, des Bauernjörg, zwei Fähnlein des Unlinger Haufens zersprengten, kamen eine große Anzahl Bauern zu Tode, andere gerieten in Gefangenschaft. Aus Braunenweiler sind die Namen von zwei Überlebenden überliefert: Gori Klainfligel und Mathys Wescher.
In den folgenden Jahrhunderten verblieb Braunenweiler in der Hand der Truchsessen von Scheer. Im Jahre 1786 übergab dann das Stift seine Hohheitsrechte in Braunenweiler im Rahmen eines größeren Besitztausches an das Fürstenhaus Thurn u.Taxis, den Nachfolgern der Truchsessen. Damit fand die Jahrhunderte lange Herrschaft des Sifts über Braunenweiler sein Ende.
Pfeil=vermutliches Gefechtsfeld
Ausschnit aus der Karte 1:25000 Nr.7924 Biberach Ausgabe 1966
(c LGL, www.lgl-bw.de)
Seit seiner Gründung in der Karolingerzeit bis zur Aufhebung Anfang des 19. Jahrhunderts war das Kloster oder wie es später genannt wurde, der Stift Buchau den Töchtern aus Adelsfamilien vorbehalten. Sie waren keinen strengen Klosterregeln unterworfen und konnten die Gemeinschaft jederzeit verlassen und heiraten. Die Äbtissin, vom Konvent auf Lebenszeit gewählt und vom Konstanzer Bischof geweiht, hatte einen geistlichen Status und musste deshalb ehelos bleiben. Als erste Äbtissin wird die sagenumwobende Adelindis genannt, dann folgen in der über tausendjährigen Geschichte des Stifts eine lange Reihe von Adelsnamen. Ab dem 15. Jahrhundert besass die Buchauer Äbtssin den Fürstentitel und hatte damit Sitz und Stimme im Reichstag.
(1267-1303) an einer Urkunde von 1269. In ihre Amtszeit fällt die Erstellung des Liber Taxationis.
Der Siegelabdruck zeigt die Äbtissin in elegant geschwungener Körperhaltung auf einem mit Tierköpfen verzierten Stuhl sitzend, in der Rechten ein Buch, in der Linken einen Palmzweig haltend. (Quelle Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 457 U 634)
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