Braunenweiler im Mittelalter

Braunenweiler im Liber Decimationis (dem Zehntbuch)

Auf der allgemeinen Synode von Lyon im Jahre 1274 unter Papst Gregor X. wurde zum Schutz und Verteidigung des Heiligen Landes ein Kreuzzug beschlossen. Zur Finanzierung dieses Vorhabens wurden alle Inhaber von kirchlichen Einkünften verpflichtet, sechs Jahre lang den zehnten Teil ihres Einkommens beizusteuern. Die Abgabepflichtigen hatten den Betrag ihrer Einkünfte unter Eid selbst anzugeben. Die Steuer musste halbjährlich entrichtet werden. Wer nicht bar zahlen konnte hatte ein Pfand zu stellen, wer die Zahlung verweigerte, dem wurde mit dem bischöflichen Bann gedroht. Der Liber Decimationis ist ein von der Diözese Konstanz in lateinischer Sprache angelegtes Register zum Einzug dieser Steuer. Seine Bedeutung besteht neben der Auflistung der Zahlungsverpflichtungen der einzelnen Kirchengemeinden auch darin, dass alle Kirchen der großen Diözese Konstanz aufgeführt werden, viele zum ersten Mal. So auch Braunenweiler.

Der Eintrag für Braunenweiler besteht nur aus einem Satz, einem Verweis an die Kirche in Mengen. „Brunenwiler. Supra expeditum cum ecclesia in Mengen scilicet in decanatu Diengen“. (frei übersetzt: „wird mit der Kirche in Mengen erledigt, die aber im Dekanat Diengen liegt“). Mengen lag im Dekanat Hohentengen, Braunenweiler gehörte zum Dekanat Buchau.

Dieser banale Hinweis im Liber Decimationis von 1275 ist also der erste schriftliche Beweis für die Existenz von Dorf und Kirche Braunenweiler!

Der Text für Mengen lautet in freier Übersetzung wie folgt:
„Die Kirche in Mengen. Der dortige Leutpriester (plebanus) bestätigt eidlich von dieser Kirche und der von Braunenweiler 41 Pfund (Heller) Konstanzer Währung an Einkünften zu beziehen. Zum ersten Termin bestimmt er zwei Pfund (Heller) und ein Solidus Konstanzer Währung. Dafür ist auch ein Kelch der ehrwürdigen Buchauer Äbtissin verpfändet. Derselbe Kelch ist auch als Pfand der ehrwürdigen Äbtissin zum zweiten Termin festgesetzt“.

Die Kirche von Braunenweiler war also dem Leutpriester von Mengen unterstellt und von diesem zusammen mit Mengen zum Kreuzzugszehnten veranlagt worden. Das Einkommen unserer Kirche erfahren wir nicht. Die Verbindung zu Mengen ergab sich aus dem Patronat der Buchauer Äbtissin sowohl über die Mengener als auch über die Braunenweiler Kirche. In Mengen hatte Stift Buchau von Alters her umfangreiche Besitzungen. Den Kirchendienst in Braunenweiler versah wahrscheinlich wie auch 1353 im Liber Taxationis vermerkt ein Vikar. Bei der im obigen Text erwähnten Buchauer Äbtissin handelt es sich um Mechthild von Markdorf, deren Siegel mit ihrem Abbild sich erhalten hat. (siehe S.27)
Der Kreuzzug kam übrigens nicht zustande und über den Verbleib der eingesammelten Gelder kam es zum Streit zwischen dem Konstanzer Bischof und dem Papst in Avignon.



Anmerkung:

Zur Währung: 1 Pfund Heller bestand aus 240 Silberpfennigen, 1 Solidus entsprach 12 Silberpfennigen, 20 Solidi ergaben 240 Heller. Der Wert der Münzen hing von der Münzstätte ab, daher der Vermerk „Konstanzer Währung“.




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