Kirchliche Verhältnisse
Bei der Gründung des Dorfes hatte der Ortsadelige die Grundstücke für Kirche und Pfarrgut aus seinem Besitz gestiftet. Die Kirche war auf seinem Grund und Boden erbaut und blieb damit in seinem Eigentum. Er war auch Eigentümer aller Erträgnisse der Kirche, vor allem des Zehnten. Er hatte das Recht, den Priester einzusetzen und zu entlassen, den sogenannten Kirchensatz, dem Bischof verblieb das Bestätigungsrecht. Er trug die Baulast für die Kirche und hatte die Unterhaltspflicht für den Priester, den er oft schlecht entlohnte. Durch dieses System der Eigenkirche entstand eine starke Abhängigkeit des Priesters vom Ortsherrn. Den zum Pfarrgut gehörende Bauernhof, das Widdumsgut konnte der Inhaber der Pfarrstelle selbst bewirtschaften, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, was in früheren Zeiten sicher auch geschehen ist. Er war Bauer unter Bauern und teilte die Sorgen der Dorf-bewohner um Wetter und Ernten. Später haben es die Pfarrer wohl vorgezogen, das Widdum als Lehen zu vergeben, so Pfarrer Frick im Jahre 1562 (siehe Ortschronik S.99).
Die Pfarrei Braunenweiler war über längere Zeiträume hin weg nur mit Vikaren besetzt. Die erste Erwähnung eines Vikars erfolgte 1353 im Liber Taxationis zusammen mit seiner Vergütung. Von dem der Äbtissin von Buchau als Patronatsherrin zustehenden Kirchenzehnten erhielt der Vikar damals 8 Malter.
Die Klöster St.Gallen und Reichenau waren über Jahrhunderte hinweg Orte der Gelehrsamkeit und der Kunst, aber das theologische Wissen und die Allgemeinbildung der einfachen Dorfpfarrer, der Leutpriester (Plebani) befand sich oft auf einem niedrigen Niveau. Der Grundherr bestimmte unter seinen Eigenleuten einen nach seiner Meinung geeigneten Kandidaten. Die Ausbildung zum Priester erfolgte bei einem Lehrpfarrer ähnlich einer handwerklichen Lehre, wobei der Kandidat mit den liturgischen Handlungen und Zeremonien, hauptsächlich mit dem Abhalten der Messe und den dazu erforderlichen lateinischen Worten vertraut gemacht wurde. Nach bestandener Prüfung wurde der angehende Priester dem Bischof vorgestellt der dann die Weihe vornahm. Im Laufe der Zeit, als das Stift Buchau die Besetzung der Pfarrstelle übernahm, werden sich die Verhältnisse wohl gebessert haben.
Was das Zölibat betrifft, so schreibt Hermann Tüchle in seiner Kirchengeschichte Schwabens:„Die bäuerlich denkenden und lebenden Geistlichen konnten nur sehr langsam zur Durchführung des Zölibats erzogen werden. (S.89) Offenbar gab es von Seiten der Kleriker heftigen Widerstand dagegen. Von der Diözesansynode des Jahre 1075 in Konstanz wird berichtet, dass die versammelten Geistlichen es ablehnten, die päpstliche Anweisung hinsichtlich der Einhaltung des Zölibats zu befolgen. (Harro Julius, Landkirchen, Dissertation 2003). Im Jahre 1435 schloss „der ehrsame Priester Herrn Konrad Rüß, Kirchherr von Braunenweiler“ eine Gütergemeinschaft mit seinen fünf „leiblichen und natürlichen Kindern“.
Solche Verhältnisse scheinen damals also keineswegs unüblich und auch nicht ehrenrührig gewesen zu sein.
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