Braunenweiler im Mittelalter

Braunenweiler im Liber Taxationis (dem Einkommenbuch)

Der Liber Taxationis von 1353 ist ein Verzeichnis der Einkünfte von Kirchen der Diözese Konstanz in lateinischer Sprache. Genannt werden dort außerdem die Patronatsherren als Bezieher der Pfründe. Ursprünglich verfügten die Stifter der Kirchen neben anderen Rechten auch über die Einkünfte der Kirchen, vor allem den Zehnten. Nach dem Verschwinden des Ortsadels in den Dörfern ging das Patronatsrecht auf Klöster, den ortsfremden Adel und auf vermögende Kaufleute über. Das Patronatsrecht war begehrt, versprach es doch sichere Einnahmen durch den Zugriff auf die Einkünfte der Kirchen. Trotz päpstlichen Verbots wurde dieses Recht gehandelt, d.h. gekauft, verkauft, beliehen und auch von Laien erworben.
Der Liber Taxationis nennt für das Dekanat Sulgen (Saulgau) als Patronatsherren unter anderem die Grafen von Königsegg für Bolstern und Heratskirch, den Grafen von Tettnang für Herbertingen, die Kaufmannsfamilie Kröll aus Ravensburg gleich für drei Orte, nämlich Dürnau, Hochberg, Jesumskirch (Haid) und Moosheim. Die meisten Patronate konnte aber Stift Buchau auf sich vereinen, das alle Kirchen in seinem Einflussbereich vereinnahmte, darunter so einkommensstarke wie Saulgau und Ertingen, aber auch die Nachbarpfarreien Allmannsweiler und Renhardsweiler und dann auch Braunenweiler. Gegenüber dem Liber Decimationis sind die Angaben über Braunenweiler im Liber Taxationis ausführlicher, hier in freier Übersetzung:
Brunenwiler. Empfängerin ist die obengenannte (Buchauer) Äbtissin.
(Braunenweiler) zahlt 20 Malter Hafer und 40 Malter Weizen Saulgauer Maß, dazu 5 Pfund Heller. Der Vikar erhält vom obig Genannten 8 Malter. Die Opfergaben werden auf 1 Pfund Heller geschätzt. Es gibt 20 Häuser. Die Entfernung beträgt 5 Meilen (nach Buchau?)


Rudolf Seidel beschreibt in der Einleitung zu „Die Urkunden des Stifts Buchau“ zum Verhältnis des Stifts zu seinen Pfarreien „…waren diese fast alle dem Stift inkorporiert, das dadurch seine Einkünfte, vor allem durch die Großzehnten der Pfarreien vermehrte und in den inkorporierten Pfarreien Pfarrverweser (Pfarrvikare, Ewigvikare) einsetzte, die aus dem Pfründvermögen der Pfarrei einen Mindestgehalt (Congrua) zum Lebensunterhalt erhielten“.

Ob die Pfarrei Braunenweiler je inkorporiert, d.h. in die Pfarrei des Stiftes eingegliedert war, wird zwar bezweifelt, könnte aber vom Eintrag im Liber Taxationis her zumindest zu diesem Zeitpunkt vermutet werden.



Anmerkung:

Eine verlässliche Umrechnung der Malter in das heutige Dezimalsystem ist mangels zuverlässiger Angaben nicht möglich, die örtlichen Schwankungen und die Unterschiede bei den einzelnen Getreidearten sind zu groß. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass es sich beim Malter ursprünglich einfach um den Inhalt eines großen Getreidesacks gehandelt hat. Eine Reichssatzng von 1441 sagt: was ein man eine stiege hinauftragen kan an weiz oder rocken, das soll ein malter sein.




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